Startseite Sitemap E-Mail

   
 
www.viunet.de
 
 


Der Verband > Mitgliedschaft
   

Mitgliedschaft

Alle juristisch selbständigen, privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen und Einrichtungen können ordentliche Mitglieder im VIU werden.  Bedingung ist, dass sie Industrieforschung betreiben und damit die Innovationen für die Industrie fördern und unterstützen. Zum Beispiel mit:

  • Forschung und Entwicklung für die Industrie; 
  • wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen;
  • innovativem Technologietransfer.

Der VIU ist Sammelpunkt vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen, die eigene Entwicklungs- und Konstruktionskapazitäten besitzen, und deren Innovationsziele für die Produkt- und Verfahrensentwicklung in der Firmenstrategie verankert sind.

Außerordentliche Verbandsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen privaten und öffentlichen Rechts sowie alle Behörden werden, die den VIU satzungsgemäß unterstützen und fördern.

Mitglieder sind:

  • FuE-betreibende und produzierende kleine bzw. mittlere Unternehmen;
  • wissenschaftlich-technische Dienstleister;
  • externe Industrieforschungseinrichtungen;
  • Ingenieurbüros;
  • Einrichtungen für Innovationsförderung und Technologietransfer.

Gut 25% des Personals in der Industrieforschung der neuen Bundesländer sind bei den VIU-Mitgliedern und in Einrichtungen des VIU beschäftigt.

Hier geht es zu unseren eingetragenen Mitgliedern  

Mitgliederstruktur

Mitgliederstruktur (PDF-Dokument, 84 kByte)