BeitragsordnungGemäß § 5, Punkt 3 der Satzung des Vereins beschloss die Mitgliederversammlung am 07.11.2006 über die Mitgliedsbeiträge. Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft und gilt bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
* für Unternehmen und Einrichtungen bis 9 Mitarbeiter 400,00 €
* für Unternehmen und Einrichtungen von 10 bis 49 Mitarbeiter 900,00 €
* für Unternehmen und Einrichtungen ab 50 Mitarbeiter 1.400,00 €
Existenzgründer und junge Unternehmen mit einem Alter bis zu 3 Jahren sind im Eintrittsjahr beitragsfrei.
Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß Satzung im Januar für das laufende Jahr zu zahlen. Bei Aufnahme im laufenden Jahr erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages anteilig.
Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes werden gebeten, Ihren Jahresmitgliedsbeitrag entsprechend Rechnungslegung auf das Verbandskonto
Konto-Nr.: 6603127510 BLZ: 100 500 00 Berliner Sparkasse
zu überweisen.
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