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Statement zu den innovationspolitischen Ansätzen im zwischen CDU/CSU und SPD vorvereinbarten Koalitionsvertrag

  • groebner
  • 16. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Apr.



Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält zahlreiche innovationspolitische Absichtserklärungen, die darauf abzielen, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Hierzu eine Bewertung der forschungs- und innovationspolitischen Ansätze sowie unsere Kernforderungen, die wir in der nächsten Legislaturperiode verfolgen:

 

Position des Verbandes Innovativer Unternehmen e.V.

Als Verband, der die Interessen von innovativen Unternehmen und Start-ups vertritt, begrüßen wir grundsätzlich die Aufmerksamkeit, die dem Thema Forschung und Innovation gewidmet wird. Allerdings sehen wir auch erhebliche Schwächen und unzureichende Maßnahmen, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.


Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, bspw. die Vereinfachung von Gründungsprozessen, wie die Einführung eines One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Initiativen können die Hürden für Gründerinnen und Gründer senken und die Dynamik im Start-up-Ökosystem fördern. Trotz einiger positiver Ansätze bleibt der Bürokratieabbau insgesamt abstrakt und unzureichend. Viele bürokratische Hürden, insbesondere im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsförderung, bleiben unangetastet. Dies hemmt die Innovationskraft von Unternehmen und verlangsamt die Einführung neuer Technologien.


Die geplanten Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI) und die Digitalisierung der Verwaltung sind notwendig, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im globalen Technologiewettlauf zu sichern. Die Schaffung eines KI-freundlichen Regulierungsrahmens und die Förderung von KI-Anwendungen in verschiedenen Branchen sind wichtige Schritte.

Der geplante Deutschlandfonds mit einem Volumen von mindestens 100 Milliarden Euro kann eine wichtige Finanzierungsquelle für innovative Projekte darstellen. Die Hebelung von privatem Kapital durch staatliche Garantien ist ein sinnvoller Ansatz, um die Innovationskraft des Landes insgesamt zu stärken.


Die Koalitionäre erklären, bestehende Förderprogramme - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, Industriellen Gemeinschaftsforschung, Innovationskompetenz INNO-KOM und KMU-innovativ - stärken zu „wollen“. Dies ist grundsätzlich als positiv zu bewerten, da es zeigt, dass die Bedeutung von Innovation im Mittelstand anerkannt wird. Allerding unterscheidet sich „wollen“ von „werden“ – wie in früheren Koalitionsverträgen zwischen CDU/CSU und SPD formuliert, was die Vermutung zulässt, dass diese Absicht in von den noch verbleibenden Mitteln nach den Haushaltsverhandlungen abhängt.


Viele der im Koalitionsvertrag genannten Absichten bleiben vage. Zudem bleibt die Frage der Gegenfinanzierung und welche Ergebnisse die anstehenden Haushaltsverhandlungen bringen. Erst dann lässt sich erkennen, welchen Stellenwert die neue Bundesregierung dem Bereich Forschung und Entwicklung tatsächlich einräumt.


Der Verband Innovativer Unternehmen e. V. macht sich in der kommenden Legislaturperiode weiterhin stark für:


Bürokratieabbau: Es müssen umfassendere Maßnahmen zum Bürokratieabbau ergriffen werden, insbesondere im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsförderung. Dies umfasst die Vereinfachung / Digitalisierung von Förderanträgen, die Reduzierung von Berichtspflichten und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.


Wettbewerbsfähigkeit: Deutschland muss seine Anstrengungen verstärken, um als internationaler Innovationsstandort wahrgenommen zu werden. Dies umfasst die Anwerbung internationaler Talente, die Förderung von Kooperationen mit führenden Technologiezentren und die Schaffung eines attraktiven Rahmens für ausländische Investitionen.


Disruptive Innovationen: Es bedarf mutigerer und risikobereiter Ansätze zur Förderung disruptiver Innovationen. Dies umfasst die Bereitstellung von Risikokapital, die Schaffung von Innovationsclustern und die Förderung von Spin-offs aus Universitäten und Forschungseinrichtungen.


Förderprogramme: Ausreichend ausgestattet Förderprogramme für Forschung und Entwicklung – mit einem Fördervolumen von 1 Milliarde € für die Programme Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), Innovationskompetenz (INNO-KOM).


Der Verband Innovativer Unternehmen e. V. fordert die neue Bundesregierung auf, schnell konkrete Maßnahmenpläne und eine solide Finanzierungsgrundlage für die im Koalitionsvertrag genannten Absichtserklärungen vorzulegen. Es bedarf klarer Verantwortlichkeiten und Zeitpläne, um die Effektivität der Maßnahmen sicherzustellen.

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