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Evaluierung des ZIM für Nachfolgerichtlinie 2025

Aktualisiert: 19. Apr.

Derzeit lässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch die Wirtschaftsforscher der Prognos AG das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) evaluieren. Im Rahmen dieser Bewertung konnten Unternehmerverbände, so auch der VIU, in einer Gesprächsrunde mit dem BMWK Ende März Kritik und Verbesserungsvorschläge einbringen, die in die neue Richtlinie für ZIM 2025 einfließen könnten.


Hierzu hat der VIU in einer eigens gegründeten Adhoc-Arbeitsgruppe mit den Mitgliedsunternehmen und -instituten vorbereitend Vorschläge erarbeitet, wie das für den innovativen Mittelstand wichtigste und effektivste nationale Förderprogramm unternehmensbezogener und unbürokratischer weiterzuentwickeln ist.


Der VIU setzt sich unteranderem für eine Erhöhungen von Projektobergrenzen, Förderung von Materialkosten, flexiblere Anerkennung von Arbeitszeiten oder auch Laufzeitverlängerungen von Projekten ein, die den Förderrahmen deutlich verbessern würden. Insbesondere die durch die Verschärfung der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gestiegene Bürokratie für KMU kritisiert der Verband scharf und plädiert für eine Vereinfachungen des Antragsstellungsprozesses.


Die Evaluierung des ZIM soll Mitte 2024 abgeschlossen sein. Im BMWK bereitet man bereits jetzt die Nachfolgerichtlinie vor, die im kommenden Jahr in Kraft treten wird.


Bild: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


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