Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) in Kraft - das wichtigste Förderprogramm für den innovativen Mittelsatnd. Die aktualisierte Richtlinie bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich, um die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter zu stärken.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Erweiterte Fördermöglichkeiten: Junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Unterstützung, um ihre Innovationsprojekte erfolgreich umzusetzen.
Mehr Unterstützung bei der Markteinführung: Der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen wird umfassender gefördert. Ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Neuer Projektträger für Kooperationsprojekte: Ab dem 1. Januar 2025 wird die AiF Projekt GmbH die Verantwortung als Projektträger für Kooperationsprojekte übernehmen.
Projektträgerschaft für Einzelprojekte und mehr: Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien werden zukünftig von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut.
Bearbeitung von Anträgen nach alter Richtlinie: Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der bisherigen ZIM-Richtlinie eingereicht werden, werden ab dem 1. Januar 2025 von den neuen Projektträgern bearbeitet.
Weitere Informationen und die neue Richtlinie finden Sie hier: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Richtlinie.
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